FAQ
Fragen und Antworten zum Standort Hochbühl
STAND
Owingen, 17. Februar 2026
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Ist der Standort Hochbühl für Windkraft grundsätzlich geeignet?
Der Hochbühl ist aus mehreren Gründen nur sehr eingeschränkt für Windkraft geeignet. Er liegt in einem dokumentierten Schwachwindgebiet, in einem sensiblen Wald‑ und Grundwasserbereich und prägt als markanter Höhenzug das Landschaftsbild am nördlichen Bodenseeufer. Diese Kombination macht ihn zu einem besonders konfliktträchtigen Standort – selbst im Vergleich zu anderen Vorranggebieten.
Warum spricht man von einem Schwachwindgebiet?
Weil die Windverhältnisse am Hochbühl energiewirtschaftlich grenzwertig sind. Der Windatlas Baden‑Württemberg 2019 stuft den Bodenseekreis als Gebiet mit schwacher Windleistung ein; die Windleistungsdichte am Hochbühl liegt in 160 m Höhe nur bei etwa 190–250 W/m² – am unteren Rand dessen, was als wirtschaftlich gilt. Dazu kommt der Windschatten des Sipplinger Berges sowie ein komplexes Land‑Seewind‑System am Überlinger See, das zu unregelmäßigen Windprofilen führt. Jüngste Rücktritte von geplanten Windkraftprojekten in Baden-Württemberg mit Verweis auf zu schwache Windleistung belegen, dass die Angaben des Windatlasses im Einzelfall keine wirtschaftlich verlässliche Beurteilung zulassen. Der Hochbühl ist ein dokumentiertes Schwachwindgebiet – mit hohem Risiko für einen wirtschaftlichen Betrieb.
Wenn der Regionalplan das Vorranggebiet festlegt – ist damit nicht alles entschieden?
Nein. Die Ausweisung als Vorranggebiet schafft Planungsspielraum, ersetzt aber keine kommunale Abwägung. Der Teilregionalplan Energie des Regionalverbands Bodensee‑Oberschwaben ist zwar nach Genehmigung durch das Land und öffentlicher Bekanntmachung in Kraft getreten, verpflichtet die Stadt Überlingen aber nicht dazu, ihre Flächen tatsächlich zu verpachten. Der Gemeinderat bleibt verantwortlich, ob er vor dem Hintergrund von Gesundheit, Kurstandort, Naturschutz, Wirtschaftlichkeit und Haftung von diesem Spielraum Gebrauch macht.
Bringt der Windpark nicht wichtige Einnahmen für die Gemeinde, die Stadt und das Spital?
Die in Aussicht gestellten Einnahmen sind unsicher, spät und von optimistischen Annahmen abhängig. Analysen vergleichbarer Schwachwindstandorte zeigen Amortisationszeiten von bis zu 18 Jahren; in dieser Phase fließen in der Regel weder Gewerbesteuern noch Gewinnausschüttungen an die Kommune. Zudem können Abschaltauflagen wegen Artenschutz, steigende Finanzierungskosten oder veränderte Förderbedingungen die Kalkulation jederzeit kippen. Ohne eine unabhängige, standortspezifische Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Szenarien (optimistisches, mittleres und vorsichtiges Szenario) ist ein „sicherer Gewinn“ schlicht nicht belegbar.
Sind Bürgerbeteiligungen an so einem Projekt eine sichere Geldanlage?
Nein, Bürgerbeteiligungen an Windprojekten sind riskante Kapitalanlagen. Laut typischen Verkaufsprospekten von Bürgerwind‑Gesellschaften müssen Anleger bereit sein, Verluste bis zu 100 % der Einlage zu tragen; in Einzelfällen wird ausdrücklich auf das Risiko der Privatinsolvenz hingewiesen. Die Insolvenz der Green City AG und andere Fälle in der Branche zeigen, dass solche Risiken real eintreten können und Kleinanleger zum Teil erhebliche Verluste erleiden. Wer sich beteiligt, sollte das wie eine spekulative Geldanlage betrachten – nicht wie ein Sparbuch.
Warum machen Sie sich Sorgen um die Rückbaukosten?
Weil gängige Sicherheitsleistungen die realen Rückbaukosten moderner Großanlagen deutlich unterschätzen. In vielen Genehmigungen werden pauschal etwa 30.000 Euro pro Megawatt als Sicherheit verlangt; ein zertifiziertes Gutachten des Forums Hegau‑Bodensee beziffert die Rückbaukosten ähnlich großer Anlagen jedoch bereits heute mit knapp 900.000 Euro pro Turbine – und dass an weniger anspruchsvollen Standorten. Das Umweltbundesamt warnt zudem seit Jahren, dass Rückstellungen der Betreiber vielfach nicht ausreichen und empfiehlt bundeseinheitliche Leitlinien für Rückbau und Sicherheiten. Wir wollen keine weithin sichtbare Bauruinen, über die in Zweifel jahrelang gestritten werden könnte.
Gefährden die Anlagen das Grundwasser?
Am Hochbühl ist das Grundwasser in besonderem Maße schutzbedürftig. Der Kaien‑/Hochbühl‑Bergrücken wirkt als natürlicher Speicher und Filter und speist wichtige Grundwasserkörper in den Tälern von Billafingen und Nesselwangen; mehrere Wasser‑Einzugs‑ und Schutzgebiete grenzen unmittelbar an. Der Abrieb von Rotorblättern trägt Mikropartikel in die umliegende Natur und Böden ein; Studien sehen hierin ein potenzielles Umweltproblem. Moderne Windanlagen enthalten beträchtliche Mengen an Getriebeöl, Hydraulik‑ und Kühlflüssigkeiten – Unfälle oder schleichende Leckagen könnten in einem solchen Gebiet direkter in sensible Grundwasserressourcen wirken als an weniger exponierten Standorten.
Ist der Wald am Hochbühl nicht ersetzbar – Wie ist das mit Ausgleichsflächen?
Der Hochbühl‑Wald übernimmt gleich mehrere Schlüsselfunktionen für Klima, Artenvielfalt und Wasserhaushalt. Ein Hektar Wald bindet im Schnitt rund zehn Tonnen CO₂ pro Jahr; ein Baum von etwa 20 Metern Höhe produziert täglich ca. 10.000 Liter Sauerstoff – genug für den Bedarf mehrerer Menschen. Waldboden ist für die Bindung von Methan besonders wertvoll. Zudem kühlen unzerschnittene Wälder ihre Umgebung um mehrere Grad und stabilisieren das lokale Mikroklima, was am Hochbühl in das Land‑Seewind‑System des Bodensees hineinwirkt. Erschließungsstraßen, Kranstellflächen und massive Fundamente zerstückeln diese Funktionen dauerhaft.
Hat der Windpark spürbare Folgen für den Kur und Gesundheitsstandort Überlingen?
Ja, für einen spezialisierten Kur‑ und Gesundheitsstandort ist die Lage besonders sensibel. Überlingen ist als Kneippheilbad anerkannt und unterliegt strengeren Lärmgrenzwerten (tags 45 dB(A), nachts 35 dB(A)) als normale Wohngebiete. Mehrere Kliniken, Reha‑Einrichtungen und Gesundheitsbetriebe – etwa Buchinger Wilhelmi und andere Fachkliniken – werben gezielt mit Ruhe, naturnaher Umgebung und Bodensee‑Panorama. Dauerhafte Geräusche, Sichtbarkeit und Nachtbefeuerung von bis zu 300 Meter hohen Anlagen stehen dazu in einem Spannungsverhältnis, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist.
Schadet Windkraft nachweislich dem Tourismus?
Die Studienlage ist gemischt – und genau deshalb kritisch zu lesen. Es gibt Untersuchungen, die in manchen Regionen keinen klaren Tourismusrückgang zeigen; andere Analysen und Literaturreviews weisen aber darauf hin, dass in landschaftlich hochwertigen Erholungs‑ und Kurregionen Windparks als Standortnachteil wahrgenommen werden. Befragungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zeigen, dass ein relevanter Anteil der Gäste Windanlagen als störend empfindet und Reisen in „unverbaute“ Landschaften verlagert; Betriebe unmittelbar in Sichtbeziehung berichten teils von Rückgängen, während Nachbarregionen ohne Windkraft profitieren.
Was hat es mit den Fledermäusen auf sich?
Weil der Hochbühl als landesweit bedeutsamer Fledermauslebensraum dokumentiert ist. Eine im Auftrag der Gemeinde durchgeführte faunistische Untersuchung weist dort 18 Fledermausarten nach, darunter mehrere streng geschützte Waldfledermausarten, die nach Bundesnaturschutzgesetz einem besonderen Schutzstatus unterliegen. Fachbehörden und Fachgutachten beschreiben Kollisionen und Barotraumata (innere Verletzungen durch Druckschwankungen im Rotorbereich) als relevante Mortalitätsursachen an Windanlagen. Bei solchen Vorkommen können artenschutzrechtliche Konflikte bis hin zu Abschaltauflagen oder Genehmigungsversagungen führen.
Was hat der Spital und Spendfonds mit der Standortfrage zu tun?
Der Spital‑ und Spendfonds ist eine Bürgerstiftung mit sozialem und kirchlichem Zweck – kein beliebiger Forstbetrieb. Seine Satzung verpflichtet ihn zur Versorgung armer, kranker und alter Einwohner und ordnet ihn gemeinnützigen und mildtätigen Zielen zu; Vermögensverwaltung (etwa Verpachtung von Waldflächen) dient diesem Zweck und ist kein Selbstzweck. Gleichzeitig engagiert sich der Fonds mit Projekten wie „Zukunftsbäume“ und Baumpatenschaften explizit für Aufforstung, Bodenschutz und stabile Mischwälder. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob großtechnische Eingriffe mit tiefen Fundamenten, breiten Zuwegungen und möglichem Mikroplastik‑Abrieb in Stiftungs‑Wäldern mit diesem Auftrag vereinbar sind.
Ist der Eingriff ins Landschaftsbild wirklich so gravierend?
Ja, die geplanten Anlagen würden einen weithin sichtbaren technischen Fremdkörper in eine bislang wenig verbaute Kulturlandschaft setzen. Die Kombination aus Anlagenhöhe (bis zu etwa 300 m) und Höhendifferenz zum See von rund 550 m macht den Hochbühl zu einem dominanten Blickfang von vielen Aussichtspunkten entlang des nördlichen Ufers – etwa Aufkircher Höhe, Hödinger Berg, Bodanrück und sogar der Insel Mainau. In der Fachplanung gelten solche großräumigen Sichtbeziehungen in UNESCO‑nahen Kulturlandschaften als eigenständiger Abwägungsfaktor.
Sind auch Immobilienwerte betroffen?
Mehrere ökonometrische Studien zeigen signifikante Wertminderungen im Umfeld von Windparks. Das RWI‑Leibniz‑Institut ermittelt in einer aktuellen Arbeit durchschnittliche Abschläge von rund 1,8 % bei Immobilien in einem Umkreis von etwa 1–2 km; eine ältere Studie findet bei rund 1 km Entfernung sogar Effekte von im Schnitt etwa 7 %. Analysen deuten außerdem darauf hin, dass ländliche Regionen stärker betroffen sind als dicht besiedelte Städte, weil dort die relative optische Dominanz der Anlagen höher ist. Für Orte wie Owingen, Nesselwangen und Billafingen, die nahe am Vorranggebiet liegen, ist dieses Risiko daher besonders ernst zu nehmen.
Gibt es bessere Wege, den CO₂ Ausstoss zu reduzieren als Windräder am Hochbühl?
Ja – und Überlingen hat mit seiner kommunalen Wärmeplanung bereits konkrete Alternativen definiert. Der Wärmeplan sieht vor, den heutigen Wärmebedarf im Jahr 2040 um etwa 46 % zu senken und den verbleibenden Bedarf überwiegend mit Wärmepumpen zu decken, die insbesondere Seethermie und Geothermie nutzen. Bundesweit verbesserte Rahmenbedingungen durch das Geothermie‑Beschleunigungsgesetz und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze erleichtern solche Projekte zusätzlich. In einem Netzgebiet wie Südbaden, dessen Strommix ohnehin zu rund 94 % aus CO₂‑armen Quellen (Laufwasserkraft und Kernenergieimporte) besteht, bringen zusätzliche Windparks physikalisch nur begrenzte CO₂‑Vorteile, während die konsequente Umsetzung der Wärmeplanung direkt fossile Öl‑ und Gasheizungen ersetzt.
Hinweis zur Verwendung (Disclaimer)
Diese Frequently Asked Questions (FAQ) Aufstellung wurde von unserem Verein Gegenwind Hochbühl e.V. auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, wissenschaftlicher Studien, behördlicher Unterlagen und kommunaler Planungen erstellt. Sie dient der sachlichen Information von Bürgerinnen, Bürgern und Entscheidungsträgern und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Gerne nehmen wir Hinweise dazu entgegen.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie können eine individuelle rechtliche, steuerliche, technische oder medizinische Beratung nicht ersetzen. Bewertungen und Einschätzungen spiegeln die Auffassung des Vereins Gegenwind Hochbühl e.V. wider und beruhen auf dem aktuellen Informationsstand.
Wir empfehlen, vor endgültigen Entscheidungen zusätzliche unabhängige Gutachten und fachkundige Beratungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Recht, Gesundheit, Naturschutz, Geologie, Tourismus und Wärmeplanung einzuholen.
Quellenverzeichnis (FAQ)
Energieatlas Baden‑Württemberg, Windatlas 2019 – Karten und Windleistungsdichten (Bodenseekreis, Schwachwindgebiete).
Regionalverband Bodensee‑Oberschwaben, Unterlagen zum Teilregionalplan Energie – Begründung und Karten zum Vorranggebiet Hochbühl.
Gegenwind Hochbühl e.V., „Warum nicht der Hochbühl?“ – Argumente Seite mit Beschreibung von Lage, Landschaft und Konflikten.
Verfahrensunterlagen / Bekanntmachungen zum Inkrafttreten des Teilregionalplans Energie RVBO (Genehmigung durch das Land, Veröffentlichung).
Energieatlas Baden‑Württemberg, Detaildaten zur Windleistungsdichte (190–250 W/m² in 160 m Höhe) im Bereich Hochbühl.
Entscheidungshilfe Hochbühl (28.01.2026) – Abschnitt zu Wirtschaftlichkeit, Amortisationszeiten, Förderabhängigkeit und politischem Risiko (Quellen: Windatlas, Koalitionsvertrag, Regierungsprogramm BW).
Bürgerinitiative Gegenwind Altötting: „Beteiligungen WKA‑Projekt Altötting – Amortisationszeiten und wirtschaftliche Analysen“ (Berechnungsbeispiel Schwachwindstandort).
Regierungsprogramm Baden‑Württemberg / Koalitionsvertrag Bund 2025 – Ankündigungen zur Überprüfung des Referenzertragsmodells und der Förderung von Schwachwindstandorten.
BaFin: Hinweise zu Prospektpflicht und Risikohinweisen bei Bürgerbeteiligungen (Nachrangdarlehen, Kommanditbeteiligungen) im Bereich erneuerbare Energien.
Verkaufsprospekt „Bürgerwind Riedholz“ – Risikohinweise (Totalverlust, mögliche Privatinsolvenz bei Nachschusspflichten).
Weisswert: Analyse der Insolvenz der Green City AG – Auswirkungen auf rund 250 Mio. € Anlegergelder.
PV‑Magazine: Berichte zu Insolvenz‑ und Sanierungsverfahren von Green‑City‑Beteiligungen (Kraftwerksparks).
Forum Hegau‑Bodensee e.V.: Zertifiziertes Gutachten zu Rückbaukosten moderner Windenergieanlagen (Windpark Brand, ca. 900.000 € pro Anlage).
Umweltbundesamt (UBA), Studie „Recycling von Windenergieanlagen“ (2019) – Aussagen zu unzureichenden Rückstellungen und Bedarf an Leitlinien.
Gemeinde Owingen / hydrogeologische Fachunterlagen: Grundwasserneubildung, Wassereinzugs‑ und ‑schutzgebiete am Kaien‑/Hochbühl‑Rücken.
Fachinformationen zu Betriebsstoffen von Windenergieanlagen (Getriebeöle, Hydraulikflüssigkeiten) und Umweltrisiken (UBA / Fachliteratur).
Wald‑ und Klimafachliteratur zu CO₂‑Speicherung, Sauerstoffproduktion und Kühlleistung von Wäldern (z.B. Landesforstbetrieb, UBA‑Materialien).
Stadt Überlingen / Tourismusverband: Angaben zum Kneippheilbad‑Status und zur wirtschaftlichen Bedeutung des Kur‑ und Gesundheitsstandorts.
Buchinger Wilhelmi und weitere Kliniken: Selbstdarstellungen (Lage, Ruhe, Natur, Seepanorama als Standortfaktoren).
Kurorteverordnung Baden‑Württemberg (KurVO BW) – Lärmgrenzwerte für anerkannte Kurorte und Kneippheilbäder (45/35 dB(A)).
NIT Institut für Tourismus‑ und Bäderforschung, Kurzstudien zu Windenergie und Tourismusnachfrage in deutschen Urlaubsregionen.
Carmen e.V., Literaturübersicht „Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus und die Immobilienpreise“ sowie internationale Review „Wind, tourism and landscape“.
Gemeinde Owingen (2025), Fledermaus‑Untersuchung Hochbühl – Nachweis von 18 Arten inkl. streng geschützter Waldfledermausarten.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Schutzstatus aller Fledermausarten in Deutschland.
Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst: „Wirkungen von Windkraftanlagen auf Mensch und Umwelt“ (WD 8‑055‑25) – Abschnitt zu Fledermäusen und Kollisionsrisiken.
Bundesamt für Naturschutz (BfN) / Fachpublikationen zu Barotrauma und Mortalität von Fledermäusen an Windenergieanlagen.
Spital‑ und Spendfonds Überlingen: Satzung und Selbstdarstellung als Bürgerstiftung („Versorgung armer, kranker und alter Einwohner“).
Spital‑ und Spendfonds Überlingen: Projekte „Zukunftsbäume“, Baumpatenschaften, Maßnahmen zu Wald‑ und Bodenschutz.
Touristische und topografische Beschreibungen (z.B. Tourismusverbände Bodensee) zu Sichtbeziehungen Hochbühl–Birnau–Pfahlbauten–Altstadt Überlingen–Bodanrück–Mainau.
UNESCO‑Unterlagen „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“ und Fachliteratur zu Sichtachsen und Pufferzonen von Kulturlandschaften.
RWI‑Leibniz‑Institut (2019, 2024): Studien zu Effekten erneuerbarer Energien auf Immobilienpreise in Deutschland (hedonische Preisanalysen).
HEV / weitere internationale Analysen zu Immobilienpreisen im Umfeld von Windenergieanlagen, insbesondere Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen.
Kommunale Wärmeplanung Überlingen (Bericht 2023) – Zielbild, Potenziale Seethermie/Geothermie, THG‑Minderung im Wärmesektor.
Geothermie‑Beschleunigungsgesetz (GeoBG) – Einstufung von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmenetzen als „überragendes öffentliches Interesse“ (bis 2045).
Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) – Förderkonditionen für erneuerbare Wärmenetze, Seethermie‑ und Geothermieprojekte.
Fachliche Stellungnahmen (z.B. Werner Adrion) zum Strommix in Südbaden (hoher Laufwasserkraft‑ und Kernenergieanteil) und zu den physikalisch begrenzten CO₂‑Effekten zusätzlicher Windkraft in dieser Netzregion.