Wussten Sie schon …?

Warum keine Windräder am Hochbühl?

Argumentationshilfe für Gespräche mit Bürgerinnen, Bürgern und Entscheidungsträgern

Diese Argumentationshilfe wurde vom Verein Gegenwind Hochbühl e.V. auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, wissenschaftlicher Studien, behördlicher Unterlagen und kommunaler Planungen erstellt. Sie dient der sachlichen Information von Bürgerinnen, Bürgern und Entscheidungsträgern und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie wird laufend aktualisiert – Gerne nehmen wir Vorschläge entgegen. Diese Argumentationshilfe zeigt, warum der Hochbühl als Schwachwind‑, Wald‑ und Kurstandort für Großwindanlagen aus unserer Sicht ungeeignet ist – und welche besseren Alternativen Überlingen zur Verfügung stehen um den CO₂ Ausstoss zu reduzieren.

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Owingen, 17. Februar 2026

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1. Was am Hochbühl konkret geplant ist
Wussten Sie schon, dass …

… der von der Verbandsversammlung beschlossene Teilregionalplan Energie des Regionalverbands Bodensee‑Oberschwaben nach der öffentlichen Bekanntmachung Ende Januar 2026 verbindlich geworden ist und das Vorranggebiet „Hochbühl“ damit regionalplanerisch wirksam festlegt ist?

… im ausgewiesenen Vorranggebiet Hochbühl zwischen Owingen und Überlingen‑Nesselwangen auf rund 67 Hektar Waldfläche bis zu fünf Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu etwa 300 Metern errichtet werden können?

… der Stadt Überlingen sowie dem Spital‑ und Spendfonds Überlingen bereits ein verbindliches Angebot der Firma ABO Energy in Kooperation mit der KommunalPartner Beteiligungsgesellschaft zur Verpachtung dieser Flächen vorliegt (Stand Januar 2026) – inklusive einer Zeitplanung von Vertragsabschluss 2026 über Genehmigung und Ausschreibung bis zur möglichen Inbetriebnahme um 2030/31?

Was das bedeutet:

  • Es handelt sich nicht um abstrakte Pläne, sondern um ein konkretes Projekt mit weitreichenden Konsequenzen für Landschaft, Gesundheit, Wirtschaft und Rechtssicherheit der Region.
  • Der Gemeinderat entscheidet über ein Vorhaben, das das Gesicht der Region weit über die Amtsperiode hinaus prägen würde.​

Typisches Gegenargument:
„Irgendwo müssen die Windräder ja hin, auch bei uns.“

Mögliche Antwort:
Ja, Klimaschutz ist wichtig. Die Frage ist jedoch nicht, ob wir Klimaschutz wollen, sondern wo und wie wir ihn sinnvoll umsetzen. Der Hochbühl ist ein Schwachwind‑, Wald‑ und Kurstandort mit hoher naturschutzfachlicher, geologischer und gesundheitlicher Sensibilität – es geht um die Eignung dieses konkreten Standorts, nicht um ein generelles „Ja oder Nein“ zur Energiewende. Ausserdem verfügt Überlingen mit seiner kommunalen Wärmeplanung (2023) über ausgezeichnete Alternativen, mit der sich die Klimaschutzziele passender und nachhaltiger erreichen lassen. (Seewärme, Geothermie, Wasserkraft und Photovoltaik)

2. Wirtschaftlichkeit, Schwachwindlage und finanzielle Risiken

2.1 Schwachwindgebiet und Förderabhängigkeit

Wussten Sie schon, dass …
… der Hochbühl laut Windatlas Baden‑Württemberg 2019 in einem dokumentierten Schwachwindgebiet liegt und die Windleistungsdichte mit rund 190–250 W/m² am unteren Rand der wirtschaftlichen Nutzbarkeit liegt?
… der Bodenseekreis zu den Gebieten in Deutschland mit schwacher Windleistung gehört und für industrielle Windkraftnutzung grundsätzlich nur sehr bedingt geeignet ist?​
… der Hochbühl zudem im Windschatten des Sipplinger Bergs liegt und die unregelmäßigen Windverhältnisse am Überlinger See (Land-Seewind-System) im Windatlas keine ausreichende Berücksichtigung finden?​
… ein wirtschaftlicher Betrieb nur mit hohen EEG‑Zuschlägen und einem zusätzlichen „Süd-Bonus“ für windschwache Regionen möglich ist – während genau diese Förderung in Bundes‑ und Landesprogrammen zur Überprüfung steht?

Wussten Sie schon, dass …
… die ursprünglich als ausreichend angesetzte Windleistungsdichte für Vorranggebiete in Baden‑Württemberg bei etwa 215W/m² lag und erst später auf 190W/m² abgesenkt wurde, um die politisch vorgegebene Flächenquote von 1,8% je Region zu erreichen – wodurch der Hochbühl überhaupt im Rennen blieb?
… die Wirtschaftlichkeit an einem so schwachwindigen Standort zusätzlich über einen besonderen „Süd‑Bonus“ und andere Förderzuschläge gestützt werden muss, damit sich Projekte für Betreiber überhaupt rechnen?

Kernpunkt:

  • Der Standort Hochbühl ist energiewirtschaftlich grenzwertig und stark von politischen Förderentscheidungen abhängig.

Gegenargument:
„Die Projektierer haben das durchgerechnet – die wissen, was sie tun.“

Antwort:
Projektierer kalkulieren unter eigenen Annahmen und Risikoprofilen. Eine Kommune muss aber vorsichtiger abwägen, weil sie die Folgen von schlechteren Windverhältnissen oder Förderkürzungen mitträgt. Deshalb braucht es unabhängige, standortspezifische Gutachten und Szenario‑Rechnungen, statt sich allein auf Projektunterlagen zu verlassen.​

2.2 Lange Amortisation – unsichere Gewerbesteuer

Wussten Sie schon, dass …
… Vergleichsprojekte in ähnlich windschwachen Regionen Amortisationszeiten von 10 bis zu 18 Jahren zeigen – Zeiträume, in denen in der Regel weder Gewerbesteuern noch Gewinnausschüttungen fließen?​
… die Sitzungsvorlage zwar von Gewerbesteuer „in der Regel nach etwa 10 Jahren“ spricht, diese Aussage aber nicht belegt und reale Beispiele deutlich längere Zeiträume nahelegen?​

Kernpunkt:

  • Die erwarteten Einnahmen für die Stadt sind unsicher, können sehr spät kommen oder im ungünstigen Fall ganz ausbleiben.​

Gegenargument:
„Auch wenn es dauert – am Ende profitieren wir doch.“

Antwort:
Ob tatsächlich ein Vorteil entsteht, hängt von vielen Faktoren ab: realer Windhöffigkeit, Abschaltauflagen wegen Artenschutz, Rückbaukosten, Zinsentwicklung, Netzrestriktionen und Förderpolitik. Ohne transparente Szenario‑Rechnungen (P50/P75/P90) lässt sich seriös nicht sagen, ob und wann sich das Projekt aus Sicht der Stadt rechnet.

2.3 Insolvenzrisiken, Bürgerbeteiligungen und Rückbau

Wussten Sie schon, dass …
… die Windkraftbranche in den letzten Jahren mehrfach von Insolvenzen und Restrukturierungen betroffen, bei denen Bürgerinnen und Bürger teilweise erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust erlitten haben?
… je nach Rechtsform der Bürgerbeteiligung (Kommanditbeteiligung, Nachrangdarlehen) laut Prospekten ausdrücklich Totalverlustrisiken bis hin zur Privatinsolvenz bestehen können?
… unabhängige Gutachten zu Rückbaukosten moderner Großanlagen Rückbauaufwendungen von fast 900.000 Euro pro Anlage ermitteln – deutlich mehr als die üblichen pauschalen Sicherheitsleistungen von rund 30.000 Euro pro Megawatt?

Kernpunkt:

  • Bürgerbeteiligung ist kein „sicherer Sparbrief“, sondern ein hochriskantes Investment.
  • Wenn Sicherheitsleistungen und Rückstellungen zu niedrig bemessen sind, können Stadt, Spital‑ und Spendfonds als Grundstückseigentümer am Ende für hohe Rückbaukosten einstehen müssen.

Gegenargument:
„Gute Verträge schützen uns vor solchen Risiken.“

Antwort:
Verträge sind wichtig, ersetzen aber keine realistische Risikoermittlung. Kommt es zu Insolvenzen oder unerwarteten Kosten, steht die Kommune oft am Ende der Kette. Ohne standortspezifisches Rückbau‑Gutachten und klare vertragliche Durchgriffsrechte bleiben Haftungsrisiken für Stadt und Stiftung erheblich.

2.4 Politische Risiken: Netzengpässe und künftige Restriktionen

Wussten Sie schon, dass …
… geplante Änderungen im Energiewirtschaftsrecht vorsehen, Netzgebiete mit häufigen Einspeisebegrenzungen als „kapazitätslimitiert“ einzustufen und den Zubau neuer Wind‑ und Solaranlagen dort massiv zu erschweren, indem Betreiber u.a. auf Entschädigungen bei Abregelung verzichten und sich am Netzausbau beteiligen müssten?​

Kernpunkt:

  • Neben der Förderpolitik verschärfen sich auch Netz‑ und Redispatch‑Regeln, was die Ertragssicherheit von Windparks gerade in Regionen mit bereits hoher erneuerbarer Einspeisung weiter mindert.​
3. Gesundheit, Lärm, Infraschall und Kurstandort

3.1 Lärm und gesundheitliche Vorsorge

Wussten Sie schon, dass …
… wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass mit steigenden Schallpegeln von Windkraftanlagen die Belästigung zunimmt und Schlafstörungen ab nächtlichen Pegeln von über etwa 42 dB(A) empirisch nachgewiesen sind?​
… die Forschung zu möglichen Auswirkungen von Infraschall und tieffrequentem Lärm noch nicht abgeschlossen ist und offizielle Bewertungen zwar keine konsistenten Belege für zusätzliche spezifische Gesundheitsschäden sehen, aber ausdrücklich weiteren Forschungsbedarf betonen?

Kernpunkt:

  • Lärm, Schattenschlag und nächtliche Lichtemissionen können insbesondere bei Dauerexposition Schlaf und Wohlbefinden beeinträchtigen – gerade bei sensiblen oder bereits erkrankten Personen.

Gegenargument:
„Wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, ist es gesundheitlich unbedenklich.“

Antwort:
Grenzwerte sind Kompromisse, keine Garantie völliger Unbedenklichkeit. In einem Gebiet mit Kliniken, Reha‑Einrichtungen und einem Kneippheilbad‑Status ist das Vorsorgeprinzip besonders wichtig. Für Patientinnen, Patienten und andere vulnerable Gruppen ist eine besonders sorgfältige Abwägung geboten.

3.2 Besonderheit Überlingen: Kneippheilbad und Gesundheitsstandort

Wussten Sie schon, dass …
… Überlingen das einzige Kneippheilbad Baden‑Württembergs ist und damit strengere Lärmgrenzwerte gelten (z.B. 45 dB(A) tags, 35 dB(A) nachts) als in normalen Wohngebieten?​
… Überlingen mehrere renommierte Kliniken, Reha‑Einrichtungen und Gesundheitsbetriebe beherbergt, die auf Ruhe, eine naturnahe Umgebung und ein unverstelltes Landschaftsbild angewiesen sind (u.a. Buchinger Wilhelmi, Kurpark‑Ernährungsklinik, weitere Fachkliniken)?

Kernpunkt:

  • Der Kur‑ und Gesundheitsstandort ist ein zentrales wirtschaftliches Standbein der Stadt – aufgebaut über Jahrzehnte.

Gegenargument:
„Andere Urlaubsregionen haben auch Windräder und trotzdem Touristen.“

Antwort:
Es gibt Studien, die für allgemeine Tourismusregionen keine oder geringe Effekte zeigen. Für hochspezialisierte Kur‑ und Gesundheitsstandorte mit Patienten, die gezielt Ruhe und landschaftliche Unversehrtheit suchen, liegen aber kaum belastbare Daten vor. Deshalb braucht es eine explizit standortspezifische Betrachtung und Stellungnahmen der Kliniken und touristischen Leistungsträger.

4. Naturschutz, Artenschutz und Waldökologie

4.1 Fledermäuse und streng geschützte Arten

Wussten Sie schon, dass …
… am Hochbühl im Auftrag der Gemeinde Owingen 18 Fledermausarten nachgewiesen wurden, darunter mehrere streng geschützte und in Baden‑Württemberg stark gefährdete Waldfledermausarten?
… Fledermäuse nicht nur durch direkte Kollisionen, sondern auch durch Barotrauma – innere Verletzungen durch Druckunterschiede hinter den Rotorblättern – tödlich getroffen werden können?

Kernpunkt:

  • Der Hochbühl ist ein ökologisch sehr wertvoller Fledermaus‑ und Waldlebensraum mit landesweiter Bedeutung.

Gegenargument:
„Man kann das mit Abschaltzeiten und Technik regeln.“

Antwort:
Abschaltzeiten können das Risiko senken, aber nicht vollständig beseitigen und mindern zugleich die Erträge. Wenn nur unter weitreichenden Abschaltungen ein Mindestschutz erreichbar ist, stellt sich die Frage, ob dieser Standort überhaupt geeignet ist – sowohl aus Naturschutz‑ als auch aus Wirtschaftlichkeitssicht.​

4.2 Wald, Wasser und Mikroklima

Wussten Sie schon, dass …
… der Hochbühl‑Kaien‑Bergrücken ein bedeutendes Grundwasserneubildungsgebiet ist, das die Täler und Grundwasserkörper in der Region speist – insbesondere die großen Grundwasserkörper im Billafinger und Nesselwanger Tal – und dass mehrere Wassereinzugs‑ und Wasserschutzgebiete direkt daran angrenzen?
… Windkraftanlagen große Mengen an Getriebeöl, Kühlflüssigkeit und Hydrauliköl enthalten, die bei Unfällen oder Leckagen das Grundwasser gefährden können – was angesichts der anliegenden Wasserschutzzonen besonders kritisch ist?​
… ein einzelner 20-Meter-Baum täglich etwa 10.000 Liter Sauerstoff produziert (genug für fünf bis zehn Menschen) und ein Hektar Wald jährlich rund zehn Tonnen CO₂ speichert?​
… unzerschnittene Wälder ihre Umgebung um bis zu 10 Grad Celsius kühlen und der Hochbühl eine besondere Rolle im regionalen Land-Seewind-System sowie zur Frischluftproduktion spielt?​
… die Erschließung für Schwer‑ und Großtransporte breite, befestigte Wege, Kranstellflächen und massive Fundamente erfordert und damit Waldflächen dauerhaft versiegelt, zerschneidet und das lokale Kleinklima beeinflusst, was zu lokalen Temperaturerhöhungen und Austrocknung des Waldes beitragen kann?

Kernpunkt:

  • Wälder sind „grüne Lungen“ und Wasserspeicher; großflächige Eingriffe sind nicht ohne Weiteres reversibel.

Gegenargument:
„Der Wald bleibt doch größtenteils erhalten, es sind nur einzelne Standorte betroffen.“

Antwort:
Schon einzelne Schneisen, Verdichtungen und Fundamente können das Ökosystem eines bislang unzerschnittenen Waldgebiets nachhaltig verändern, etwa durch Austrocknung, veränderte Windverhältnisse, Mikroplastik‑Abrieb aus Rotorblättern, Grundwassergefährdung durch Betriebsstoffe und Störung sensibler Arten.

4.3 Spital‑ und Spendfonds: Stiftungsauftrag statt reiner Ertragsmaximierung

Wussten Sie schon, dass …
… der Spital‑ und Spendfonds Überlingen laut Satzung der „Versorgung armer, kranker und alter Einwohner“ dient und gemeinnützigen, sozialen und kirchlichen Zwecken verpflichtet ist – nicht der maximalen Rendite aus Grundstücksverpachtungen?​
… die Stiftung sich u.a. mit Projekten wie „Zukunftsbäume“ und Baumpatenschaften gezielt für Aufforstung, stabile Mischwälder, Humusaufbau und Bodenschutz engagiert und damit die lokale Wald‑ und Klimafunktion stärkt?​

Kernpunkt:

  • Gemeinderäte handeln zugleich als Stiftungsrat und als Vertreter der Bürgerschaft; sie müssen das Gesamtwohl von Stadt und Stiftung im Blick behalten, nicht nur kurzfristige Pachterlöse.​

Gegenargument:
„Als Stiftung müssen wir Einnahmen maximieren, um unseren Zweck zu erfüllen.“

Antwort:
Stiftungsrechtlich dient Vermögensverwaltung der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks, nicht der rein kurzfristigen Ertragsmaximierung. Entscheidungen über konfliktreiche Nutzungen wie Windparks im Wald müssen deshalb auch Gesundheits‑, Umwelt‑ und Langfristfolgen berücksichtigen – gerade im Umfeld von Kliniken und Erholungsräumen.​

5. Landschaft, Kulturerbe und Immobilienwerte

5.1 Landschaftsbild und Sichtbeziehungen

Wussten Sie schon, dass …
… der Überlinger See ein Landschaftsraum von internationaler Bedeutung ist, der im Vergleich zu anderen Uferregionen deutlich weniger durch Bebauung vorbelastet ist?​
… die geplanten Windkraftanlagen mit fast 300 Metern Höhe und einer Höhendifferenz von rund 550 Metern zum See das Landschaftsbild am nördlichen Bodenseeufer weithin sichtbar dominieren würden?
… die Anlagen von wichtigen Aussichtspunkten wie der Aufkircher Höhe, dem Hödinger Berg, dem Bodanrück und sogar der Insel Mainau deutlich sichtbar wären?​
… insbesondere die Gemeinden Owingen und Nesselwangen durch die Höhenlage der Anlagen eine optisch bedrängende Wirkung erfahren würden?​

Kernpunkt:

  • Die Bodenseelandschaft ist ein Alleinstellungsmerkmal von internationalem Rang, dessen unverstellte Sichtachsen einen hohen Schutzwert besitzen.

5.2 Kulturerbe am Bodensee

Wussten Sie schon, dass …
… der Hochbühl in direkter Sichtbeziehung zu sehr bedeutenden Kulturdenkmälern steht: zur Wallfahrtskirche Birnau (eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten am See), zum UNESCO‑Welterbe „Prähistorische Pfahlbauten“ in Unteruhldingen und zur historischen Altstadt Überlingen mit dem Nikolausmünster?
… die Wallfahrtskirche Birnau 271 Meter tiefer liegt als die geplanten Windkraftanlagen – bei einer Anlagenhöhe von bis zu 300 Metern ergibt sich damit eine Höhendifferenz von etwa 550 Metern, was die unverstellte Sichtachse massiv beeinträchtigen würde?​

Kernpunkt:

  • Sichtbeziehungen zu Welterbestätten und bedeutenden Kirchen sind anerkannte Belange in Planungsverfahren.

Gegenargument:
„Über das Aussehen kann man streiten – das ist Geschmackssache.“

Antwort:
Ästhetik ist subjektiv, aber Sichtachsen zu Welterbestätten und bedeutenden Kirchen gelten in Planungs‑ und Abwägungsverfahren als anerkannter Belang. Es geht nicht nur um „Schönheit“, sondern um dauerhafte Veränderungen eines kulturlandschaftlichen Erbes.

5.3 Immobilienwerte und Vermögensschutz

Wussten Sie schon, dass …
… Studien (u.a. RWI Leibniz‑Institut) für Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen durchschnittliche Wertverluste von etwa 1,8% bis 7,1% je nach Entfernung, Anlagengröße und Lage dokumentieren?
… Orte wie Nesselwangen, Owingen und Billafingen aufgrund ihrer geringen Entfernung zum Vorranggebiet im Bereich liegen, in dem solche Effekte besonders wahrscheinlich sind?

Kernpunkt:

  • Für viele Familien ist das Eigenheim der größte Vermögenswert; Vermögensverluste sind daher ein sozial und politisch sensibler Aspekt.

Gegenargument:
„Der Immobilienmarkt ist insgesamt stark, das gleicht alles aus.“

Antwort:
Auch bei steigenden Gesamtpreisen können relative Nachteile für einzelne Lagen entstehen. Die Studien zeigen einen systematischen Trend zu Wertminderungen in unmittelbarer Nähe von Windparks – dieser Aspekt sollte offen benannt und lokal untersucht werden.

5.4 Tourismusforschung: Risiken in hochwertigen Erholungsräumen

Wussten Sie schon, dass …
… Literaturauswertungen und Befragungen zeigen, dass insbesondere in landschaftlich hochwertigen Erholungs‑ und Kurregionen Windparks als Standortnachteil wahrgenommen werden und zu einer Verlagerung der Nachfrage in „unverbaute“ Regionen führen können?​
… aus deutschsprachigen Tourismus‑Studien Beispiele bekannt sind, in denen Betriebe in direkter Sichtbeziehung zu Windparks Umsatzrückgänge verzeichnen, während benachbarte Regionen ohne Windräder Zuwächse verzeichnen?​

Kernpunkt:

  • Für einen Kur‑ und Gesundheitsstandort wie Überlingen kann ein Rückgang von Gästen und Patientinnen/Patienten gravierende wirtschaftliche Folgen haben.​

Gegenargument:
„Es gibt Studien, die keine Effekte auf den Tourismus sehen.“

Antwort:
Die Literatur ist differenziert: Es gibt sowohl neutrale als auch kritische Befunde. Gerade deshalb ist eine standortspezifische Bewertung für Überlingen entscheidend, unter Einbeziehung von Kliniken, Gastgebern und Tourismusverbänden.

6. Infrastruktur und Flugsicherheit

Wussten Sie schon, dass …
… sich in der näheren Umgebung (ca. 3 Kilometer Entfernung) des Vorranggebietes der Hubschrauberlandeplatz des Überlinger Krankenhauses sowie der Sportflugplatz Plessing/Bambergen befinden?​
… Windkraftanlagen für Hubschrauber und Sportflugzeuge mehrere relevante Risiken darstellen – neben der offensichtlichen Kollisionsgefahr können auch die Wirbelschleppen hinter Windparks bei Onshore-Anlagen die Flugsicherheit beeinträchtigen?​
… der Hochbühl zudem im Anflugkorridor des Flughafens Friedrichshafen liegt?​

Kernpunkt:

  • Flugsicherheitsaspekte sind bei der Standortwahl von Windkraftanlagen ein eigenständiger Prüfaspekt, der für Rettungshubschrauber, medizinische Transporte und allgemeinen Luftverkehr relevant ist.​
7. Standortspezifische Risiken und bessere Alternativen

7.1 Geologie, Erschließung und Rückbau

Wussten Sie schon, dass …
… der Standort Hochbühl aufgrund seiner steilen Topografie und des erosionsanfälligen Molasse-Sandsteins für die Errichtung von Windkraftanlagen problematisch ist?​
… die notwendige Erschließung für Schwer- und Großtransporte durch breite, befestigte Verkehrswege und Wendeflächen zu erheblicher Bodenversiegelung führen würde?​
… die Verankerung der bis zu 300 Meter hohen Anlagen in diesem Untergrund besonders massive Fundamente erfordert?​
… die Stadt Überlingen bereits 2012 die Erschließung als „schwierig“ eingestuft hat und sich die geologischen und topografischen Fakten seither nicht geändert haben?
… solche geologischen Bedingungen besonders aufwendige Zuwegungen und damit erhöhte Bau‑ und Rückbaukosten mit sich bringen – mit entsprechendem Risiko für Stadt und Stiftungen, falls Sicherheiten nicht ausreichen?

Kernpunkt:

  • Der Hochbühl ist nicht nur schwach windig, sondern auch bautechnisch anspruchsvoll – das verschlechtert die Wirtschaftlichkeit weiter.

7.2 Wärmeplanung, Geothermie und Seewärme als Überlinger Alternative

Wussten Sie schon, dass …
… mit dem Geothermie‑Beschleunigungsgesetz (GeoBG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) seit Ende 2025 Geothermie, Großwärmepumpen, Wärmenetze und Seewärme rechtlich und finanziell stark aufgewertet wurden – bis hin zur Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ bis 2045?​
… mehrere Bodenseestädte (Konstanz, Radolfzell, Friedrichshafen, Lindau, Meersburg) in ihren Klimaschutz‑ und Wärmeplänen bereits konsequent auf Geothermie, Seewärme und erneuerbare Wärmenetze setzen, um Wärme klimaneutral zu erzeugen, ohne das Landschaftsbild durch sehr hohe Windanlagen zu verändern?​

Wussten Sie zudem, dass …
… Überlingen bereits 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat, die vorsieht, den heutigen Wärmebedarf von rund 258 GWh/a bis 2040 durch Effizienz und Sanierung um etwa 46% auf ca. 139 GWh/a zu senken und den verbleibenden Bedarf zu etwa 60% mit Wärmepumpen zu decken – gestützt auf Seethermie und Geothermie als zentrale Umweltwärmequellen?​
… die Potenzialanalyse allein für Seethermie rund 31,6 GWh/a und für verschiedene Geothermie‑Anwendungen zusammen über 50 GWh/a ausweist – also mehr als die Hälfte des zukünftigen Wärmebedarfs erneuerbar abdecken könnte, indem fossile Öl‑ und Gasheizungen ersetzt werden?​

Kernpunkt:

  • Überlingen verfügt mit seiner Wärmeplanung bereits über ein eigenes, schlüssiges Klimaschutzkonzept, das direkt lokale fossile Emissionen reduziert – mit geringeren Konflikten für Landschaft, Wald und Kurstandort.​

7.3 Regionale Projektabbrüche und begrenzte CO₂‑Wirkung in Südbaden

Wussten Sie schon, dass …
… in Baden‑Württemberg mehrere Windparkprojekte trotz fortgeschrittener Planung eingestellt wurden, nachdem aktualisierte Windgutachten deutlich geringere Windgeschwindigkeiten und Erträge als im Windatlas ausgewiesen hatten (z.B. Windpark Ehrenkirchen‑Münstertal, Projekte im Zollernalbkreis)?​
… der regionale Strommix im Gebiet vom badischen Bodensee über Hochschwarzwald und Hochrhein bis ins Markgräflerland bereits heute zu etwa 94% aus CO₂‑freien Quellen (Laufwasserkraft, Kernenergieimporte) besteht und zusätzliche Windkraft dort nach Einschätzung von Fachleuten vor allem CO₂‑freie Wasserkraft verdrängen kann, statt fossile Erzeugung zu ersetzen?​

Kernpunkt:

  • Die reale CO₂‑Wirkung zusätzlicher Windparks ist in Südbaden begrenzt; deutlich wirksamere Hebel liegen in der lokalen Wärmeplanung und Effizienzsteigerung.​
8. Rechtliche Rahmenbedingungen und Abwägungskultur

8.1 Verfassungsrechtliche Kritik am „Windkraft‑Turbo“

Wussten Sie schon, dass …
… ein staatsrechtliches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die pauschale Einstufung des Ausbaus erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ und „vorrangiger Belang“ rechtlich problematisch sein könnte, weil andere Schutzgüter wie Eigentum, Gesundheit sowie Natur‑ und Landschaftsschutz dadurch an den Rand gedrängt werden und die verfassungsrechtlich geforderte ergebnisoffene Abwägung erschwert wird?​

Kernpunkt:

  • Die aktuelle „Windkraft‑Turbo“‑Gesetzgebung ist juristisch umstritten; Kommunen haben weiterhin die Pflicht und das Recht, alle Rechtsgüter sorgfältig gegeneinander abzuwägen.​

Konsequenz für den Gemeinderat:

  • Eine Entscheidung gegen die Verpachtung ist rechtlich zulässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Abwägung von Wirtschaftlichkeit, Gesundheit, Kurstandort, Artenschutz, Landschaft und Alternativen beruht.
9. Zusammenfassung für Gespräche

Wussten Sie schon, dass …
… der geplante Windpark am Hochbühl zwar rechnerisch zur Stromproduktion und bilanziellen CO₂‑Minderung beitragen soll, gleichzeitig aber ein Schwachwind‑, Wald‑ und Kurstandort mit besonderen Risiken für Wirtschaftlichkeit, Gesundheit, Artenschutz, Grundwasser, Flugsicherheit, Immobilienwerte, Landschaftsbild und Stiftungsauftrag ist – und dass es in Überlingen bereits alternative Klimaschutzstrategien (Wärmeplanung, Geothermie, Seewärme) mit hoher lokaler Wirkung gibt?

Zentraler Gesprächssatz:

  • Wir sind für Natur- und Klimaschutz – aber wir fragen kritisch, ob der Hochbühl als sensibler Wald‑, Wasser‑ und Kurstandort der richtige Ort für bis zu 300 Meter hohe Windkraftanlagen ist, wenn gleichzeitig wirtschaftliche Risiken hoch, CO₂‑Effekte in unserer Netzregion begrenzt und alternative, lokal wirksamere Lösungen vorhanden sind.

Wie Sie diese Argumentationshilfe auch nutzen können:

  • Für ihre eigene Information (Hinweise nehmen wir gerne entgegen)
  • Für Gespräche mit Nachbarn, Freunden und Kollegen
  • Für Briefe, Stellungnahmen und Kommentare

Hinweis zur Verwendung (Disclaimer)

Diese Argumentationshilfe wurde vom Verein Gegenwind Hochbühl e.V. auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, wissenschaftlicher Studien, behördlicher Unterlagen und kommunaler Planungen erstellt. Sie dient der sachlichen Information von Bürgerinnen, Bürgern und Entscheidungsträgern und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; sie können eine individuelle rechtliche, steuerliche, technische oder medizinische Beratung nicht ersetzen. Bewertungen und Einschätzungen spiegeln die Auffassung des Vereins Gegenwind Hochbühl e.V. wider und beruhen auf dem aktuellen Informationsstand.

Wir empfehlen, vor endgültigen Entscheidungen zusätzliche unabhängige Gutachten und fachkundige Beratungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Recht, Gesundheit, Naturschutz, Geologie, Tourismus und Wärmeplanung einzuholen.