STELLUNGNAHMEN ZUM ZWEITEN ENTWURF DES REGIONALPLANS – AUFRUF DES GEGENWIND HOCHBÜHL E.V. FINDET 587 Unterzeichner!

Im Zeitraum vom 9.4. bis zum 9.5.25 konnten Stellungnahmen im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsanhörung zum “Teilregionalplan Energie” des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) abgegeben werden.
Unsere Veranstaltung im Kultur|O in Owingen am 23.04.25 war auf diese zweite Offenlage des Regionalplans ausgerichtet. Dort hatten wir die Möglichkeit zur Online-Unterzeichnung unserer Sammel-Stellungnahme vorgestellt.
Sammelstellungnahme
Während dieser gut 14 Tage haben 587 Personen die Stellungnahme unterzeichnet! Rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist, Freitag 9.5., 24 Uhr reichten wir die Stellungnahme im Namen aller Unterzeichner beim RVBO ein.
Wir bedanken uns bei allen Unterzeichnern und freuen uns über dieses starke Zeichen für Bürgerwillen gegen Windräder auf dem Hochbühl!
Der RVBO wies zwar darauf hin, dass es nur auf das Argument ankommt und nicht darauf, wie viele Stimmen ein Argument erhält. Jedoch wird dieses beeindruckende Votum sicherlich seine Wirkung bei den beteiligten Entscheidungsträgern und Investoren haben und die Aufmerksamkeit in den Genehmigungsverfahren erhöhen.
Auf Nachfrage sagte uns der RVBO, dass er grob die Gesamtzahl der Einwender (und damit auch alle 587 Unterzeichner der Sammel-Stellungnahme) bekanntgeben wird. Bei der ersten Anhörung war das Vorranggebiet WEA-435-002 “Hochbühl” dasjenige mit den meisten Einwänden (Stellungnahmen) gewesen.
Bei der Sammel-Stellungnahme handelte es sich inhaltlich um eine Vorab-Kurzfassung der ausführlichen Stellungnahme, die erst mit dem Ende der Abgabefrist fertig wurde.
Inhaltlich hält sich unsere Stellungnahme an neu gewonnene Erkenntnisse seit der ersten Anhörung im März 2024 und zwar bezüglich zweier relevanter Themen im Rahmen der sogenannten strategischen Umweltprüfung.
Inhalt der Stellungnahme lesen, hier:
Betreff: Stellungnahme zu WEA-435-002 Hochbühl
Sehr geehrte Damen und Herren beim RVBO,
im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens erhebe ich Einwände gegen die Planung.
Schutzgut Flora, Fauna und Biologische Vielfalt
Fledermäuse auf dem Hochbühl.
Das mögliche Vorranggebiet Hochbühl/WEA-435-002 und seine Umgebung bietet mit seinem reich strukturierten Wald, der geringen Besiedlungsdichte mit seinen kleinen angrenzenden Siedlungen und Höfen, den Molassekellern und einem Brauereikeller sowie den Nistkästen und der Nachbarschaft zu wichtigen FFH-Gebieten (Netzwerk) ein weitläufiges Gebiet als Jagd- und Lebensraum für eine Vielzahl von Fledermausarten. Seit mehr als 40 Jahren werden dort Fledermäuse beobachtet, kontrolliert und dokumentiert. Die langjährige Betreuung durch den Arbeitskreis Fledermäuse Bodensee-Oberschwaben (NABU Überlingen) und der Stadt Überlingen und eine aktuelle Untersuchung des Landschaftsarchitekturbüros 365⁰ aus Überlingen, beauftragt durch die Gemeinde Owingen (2024/2025), belegen das Vorhandensein zahlreicher Fledermauspopulationen (Jagdhabitate, Winter- und Sommerquartiere, Übergangsquartiere, Wochenstuben). Bei zehn dieser Fledermausarten handelt es sich, nach dem Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie vom Umweltministerium BW aus dem Jahr 2022, um Arten mit besonderer artenschutzfachlicher Bedeutung und um drei Arten mit Sonder-Status (Großer Abendsegler, Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus), welche eine besondere Gefährdung und Seltenheit in Baden-Württemberg aufweisen. Bei einer Störung bzw. eines Verlusts an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf Landesebene zu rechnen.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse fordern wir erneut vertiefende Untersuchungen im Rahmen der Regionalplanung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bekannte Schwerpunktvorkommen Kategorie A werden als sehr erheblicher Konflikt für eine solche Planung eingestuft.
Schutzgut Wasser:
Der Hochbühl-Höhenzug ist ein sehr wichtiges Grundwasserneubildungsgebiet, welches zahlreiche Quellen mit Bildung von Oberflächengewässern speist, wie den Heinz Sielmann Weiher (Teil des Projektes Sielmann Biotopverbund Bodensee), der selbst in sehr trockenen Jahren keine nennenswerte Absenkung des Wasserstandes zeigt. Das Billafinger und Nesselwanger Tal halten sehr große Grundwasservorkommen, die von der Grundwasserneubildung des Höhenzuges versorgt werden. Beide wurden deshalb als Grünzug festgelegt; dort dürfen keine großflächigen Bodenversiegelungen gemacht werden. Der Bauantrag eines Gewerbegebietes im Billafinger Tal wurde aus diesem Grund abgelehnt. Brachenreuthe, der Häuslerhof, der Hof der Familie Geng in Hohenlinden 1 und die Kleinsiedlung Höllwangen beziehen ihr Wasser ausschließlich aus ihren eigenen Quellen aus diesem Waldgebiet ohne Anbindung an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Die bestehenden Wasserschutzzonen sind zwischen 1973 (Hödingen) und 1999 (Brachenreuthe) festgelegt worden. In Anbetracht der Klimaveränderungen stellt sich die Frage, ob sie noch eine angemessene Größe haben. Neuerdings hat Höllwangen eine Erweiterung der Wasserschutzzone im Zusammenhang mit seinem Agroforst Projekt (von der Stadt Überlingen als förderungswürdig ausgezeichnet) in Planung. Es zielt darauf ab, den Wasserhaushalt zu regulieren, was in Zeiten von Trockenperioden und Starkregenereignissen besonders wichtig ist, um den Fortbestand der dortigen landwirtschalftichen Arbeit zu gewährleisten. Der Grund aus Molasse und eiszeitlichen Ablagerungen würde enorm tiefe Betonfundamente und breite, befestigte Fahrtrassen zu den WEA erfordern. Die Folgen wären Bodenversiegelung und –Verdichtung und damit nicht absehbare Auswirkungen auf die Wasserführung im Boden. Außerdem müssten zahlreiche kleine Fließgewässer durch Rohre geleitet werden. Es würden großflächige Abholzungen auf dem 67ha großen Vorranggebiet notwendig sein für die WEA selbst, für die zur Bauzeit benötigte Infrastruktur und für die Zufahrtswege. Da das Gelände stark hängig ist und zahlreiche Geländeeinschnitte aufweist, müssten 3-4 Zufahrtswege eingerichtet und großvolumige Bodeneinebnungen vorgenommen werden. Fraglich, ob Überlingens höchster Punkt, der Hochbühl, dann noch 717m hoch wäre.
Mit der Errichtung von Windkraftanlagen müsste, besonders in Anbetracht der speziellen Beschaffenheit des Hochbühl-Bergrückens von einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Grundwasserneubildung und Trinkwasserversorgung von 4 Höfen und einem Agroforstprojekt sowie den großen Grundwasserspeichern im Tal ausgegangen werden. Auch in Anbetracht der klimatischen Veränderungen ist die Wasserversorgung zu einer zentralen Aufgabe geworden und muss als von höchstem öffentlichen Interesse in die Abwägungen der Planung einbezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Einwände wie Mindestabstände, Schattenschlag, Lärm, Infraschall, Eiswurf, bedrängende Wirkung, Landschaftsbild, Tourismus, Immobilienwertverlust waren schon in der ersten Anhörung vorgebracht worden und führten zu einer Reduzierung der Fläche des Plangebietes um ein Sechstel.
Ausführliche Stellungnahme
Wie geht es weiter?
Die Regionalplanung und ihre Umsetzung sind wie folgt avisiert:
26.09.25
Verbandversammlung RVBO mit Satzungsbeschluss.
Können hier nicht mindestens die von der Regierung geforderten 1,8% der Verbandsgebietsfläche als Vorranggebiete Windkraft beschlossen werden, so kommt die sogenannte Superprivilegierung, d.h. Windräder können dann überall gebaut werden, d.h. bleiben nicht auf Vorranggebiete beschränkt.
Frühestens November 2025:
Der Teilregionalplan Energie wird verbindlich (rechtskräftig).
Das Landesplanungsgesetz wurde im März 2025 geändert, um das Verfahren zu beschleunigen. An die Stelle der Genehmigung der Regionalpläne tritt künftig ein Anzeigeverfahren. Gibt es nach der Anzeige des Regionalplans durch den Regionalverband bei der obersten Landes- und Raumplanungbehörde (d.i. das Landes-Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) von dieser nicht innerhalb eines Monats fristverlängernde Einwände, so tritt der Regionalplan dann ohne weiteres in Kraft.
Danach:
Ausschreibung zur Projektierung von Windrädern in den Vorranggebieten durch die Bundesnetzagentur.