MENSCH & GESUNDHEIT

Die geplanten Windkraftanlagen am Hochbühl werfen bei uns erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die dort lebenden Menschen und ihre Gesundheit auf. Entgegen den der Planung zugrundeliegenden Einschätzungen, sehen wir gravierende Risiken für uns als Anwohner, aber auch besonders für die sensiblen Betreuungs- und Pflege-Einrichtungen in der unmittelbaren Nähe:

Unzureichende Abstände: Nur 550 Meter zur Camphill Schulgemeinschaft Brachenreuthe. 600 Meter zur Kleinsiedlung “Höllwangen” und zum Einzelhof Hohenlinden. Diese Abstände unterschreiten deutlich die empfohlenen Mindestabstände.

Beeinträchtigung sensibler Einrichtungen: Die Camphill Schulgemeinschaft beherbergt etwa 70 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Das Pflegeheim St. Nikolaus im Owinger Ortskern liegt nur 1200 Meter entfernt. Beide Einrichtungen erfordern besondere Rücksichtnahme bezüglich Lärmes und Infraschall. Gleiches gilt für die im Ortskern Owingen gelegenen Schulen und Kindertagesstätten.

Topografische Besonderheiten: Windräder auf dem über 150 Meter hohen Hochbühl und die Ausrichtung des Billafinger Tales verstärken die visuelle und akustische Beeinträchtigung. Die Gesamthöhe der Anlagen könnte effektiv bis zu 450 Meter betragen (300 Meter Anlagenhöhe + 150 Meter Berghöhe) und damit in einer unzumutbaren Art bedrängend auf die Anwohner wirken.

Lärmbelastung und Schallausbreitung: Die Lage von Owingen östlich des Vorranggebiets, kombiniert mit der vorherrschenden Südwestwindrichtung und potenziellen Schallreflexionen durch die hügelige Umgebung, führt zu einer erhöhten Lärmbelastung durch die geplanten, bis zu sechs Windkraftanlagen. Dies – für Owingen – zusätzlich zur Grundbelastung durch die nahegelegene Landstraße L195.

Während die aktuellen Planungen Mindestabstände von lediglich 600 Metern vorsehen, fordern internationale Studien teilweise Abstände von 2 Kilometern und mehr, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren. Diese erhebliche Diskrepanz verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Neubewertung der Planungen. 

Wir fordern eine gründliche Überprüfung und Anpassung der Planungen unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheit und Lebensqualität aller Anwohner, insbesondere der schutzbedürftigen Gruppen in den nahegelegenen Betreuungs-, Schul- und Pflege-Einrichtungen. Die einzigartige Natur- und Kulturlandschaft des Hochbühls als wichtiger Erholungsraum muss dabei ebenfalls angemessen berücksichtigt werden.

Schattenschlag

Durch die betriebsbedingt kreisende Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen entsteht bei entsprechender Sonneneinstrahlung ein periodischer Schatten. Die Länge des Schattens, den eine Windkraftanlage wirft, variiert je nach Sonnenstand, der Position und Höhe der Anlage sowie den geografischen Gegebenheiten des Standorts. Typischerweise sind die Schatten morgens und abends am längsten. Dieser Schlagschatten führt zu Stress mit den bekannten Begleit- und Folgeerscheinungen wie Schlafstörungen, Herz-Kreislaufproblemen, Magen-Darmstörungen, Leistungsbeeinträchtigungen und psychischen Belastungen. Diese negativen Folgen für die Anwohner (speziell für Nesselwangen, Owingen und den umliegenden Gehöfte) durch Schattenwurf wurden im Planungsprozess nicht geprüft oder thematisiert, obwohl Konflikte und Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Um Bürgern eine bessere persönliche Einschätzung der Auswirkungen zu ermöglichen, bieten wir ihnen als Gegenwind Hochbühl e.V. eine 3D-Simulation an. Diese ermöglicht es Interessierten, die potenziellen Auswirkungen der Windkraftanlagen auf ihre spezifische Wohnadresse hin zu visualisieren. Für weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen oder zur Simulation können Sie uns unter Kontakt erreichen.

Infraschall

Es gibt sehr unterschiedliche Studien über die potenziellen Risiken von Windkraftanlagen und den von ihnen ausgehenden Belastungen durch Infraschall. Viele der vorliegenden Studienergebnisse beziehen sich nicht speziell auf Windkraftanlagen, sondern untersuchen ganz allgemein die Wirkungen von Infraschall. Auch diese Ergebnisse sind jedoch nicht eindeutig und teilweise widersprüchlich. Überwiegend zeigt die aktuelle Forschung bisher keine eindeutigen Beweise für direkte physiologische Gesundheitsschäden durch Windkraftanlagen. Die am besten belegte Effekte sind Lärmbelästigung und mögliche Schlafstörungen. Es ist jedoch anzumerken, dass einige Studien und Experten mögliche Gesundheitsrisiken diskutieren, weshalb kontinuierliche Forschung in diesem Bereich wichtig ist.

Es scheint so, als sei dieses Thema zu neu und daher in seiner Langzeitwirkung noch sehr wenig erforscht. Basierend auf den uns verfügbaren Informationen gibt es bisher keine umfassenden Langzeitstudien, die spezifisch die Auswirkungen von durch Windkraftanlagen verursachtem Infraschall auf Menschen über einen längeren Zeitraum untersucht haben. Es gibt mittlerweile aber auch eine Reihe wissenschaftlicher Studien, die verändernde bzw. belastende Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen behandeln.

Alle Quellenangaben zu den im Nachfolgenden herangezogenen Studien finden Sie in unserer Einwendung unter dem entsprechenden Kapitel

Infraschall tritt in der Natur bei Phänomenen wie Erdbeben, Vulkanausbrüchen oder Gewittern auf. Diese natürlichen Formen des Infraschalls zeigen keine regelmäßigen Frequenzspitzen. Der durch Windkraftanlagen erzeugte Infraschall hingegen ist durch seine Pulsation gekennzeichnet, die durch das Vorbeistreifen der Rotorblätter am Mast entsteht. Diese Bewegung erzeugt starke Luftdruckänderungen. An der Spitze eines Rotorblattes, abhängig von dessen Länge, können dabei Geschwindigkeiten von bis zu 400 km/h auftreten. Solche pulsierenden Infraschallsignale sind von besonderer Bedeutung, da sie unerwartet auftreten und somit eine besondere, dauerhafte Hintergrundbelastung darstellen. Infraschall zeichnet sich durch seine großen Wellenlängen aus, was dazu führt, dass er von Luft oder Boden kaum absorbiert wird und Hindernisse wie Bäume, Mauern, Felsen, oder Gebäude ihn nicht effektiv abschirmen können. Dies ermöglicht ihm, sich fast ohne Verluste auszubreiten, was bedeutet, dass Infraschall auch innerhalb von Gebäuden ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen kann.

Gesundheitliche Auswirkungen von Infraschall: Die von Windkraftanlagen erzeugten Tieffrequenzen, die bis zu 0,1/0,2 Hz reichen, können auf das sensible System der Selbstregulation von Gefäßen übertragen werden. Diese Frequenzen sind besonders bedeutsam, da sie auch unterhalb der bewussten Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegen und dennoch physiologische Reaktionen auslösen können. Insbesondere sensible Personengruppen können unter chronischer Exposition ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden.

Robert Koch-Institut (2007): Eine Veröffentlichung hebt hervor, dass die Beschwerden bezüglich tieffrequenter Geräuschbelästigungen zugenommen haben und der Leidensdruck der Betroffenen oft erheblich ist.

Universitätsmedizin Mainz (Professor Vahl, 2021):Die Studie dokumentiert eine erhebliche Schwächung von Herzmuskelfasern als Folge der Exposition gegenüber Infraschall von Windrädern. Die physikalische Wirkung von Infraschall auf das Herz wurde als signifikant und potenziell gefährlich identifiziert.

Charité Berlin (2017): Forschungen zeigen, dass Infraschallimpulse, die unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen, im Gehirn Zentren aktivieren, die für die Verarbeitung von Angst, Panik, Stress und Depressionen verantwortlich sind.

Dr. med. Ursula Bellut-Staeck (2023): In ihrer Studie wird deutlich, dass Infraschall und Vibrationen über die zellulären Auskleidungen der Gefäße aufgenommen werden und nicht nur den Menschen, sondern auch andere Lebewesen wie Insekten, Fische und Vögel beeinträchtigen, was weitreichende Auswirkungen auf die Biodiversität haben könnte.

Dokumentation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (2019): Infraschall, Studien zu Wirkungen auf Menschen und Tiere; Dort wurden mehrere Studien benannt, die z.T. einen deutlich negativen Einfluss auf die Gesundheit feststellten.

Studie der Deutschen Schutzgemeinschaft Mensch und Tier e.V. (2019): Anhand einer retrospektiven Beobachtungsstudie wurde der Frage nachgegangen, ob gesundheitliche Schädigungen von Anwohnern durch den Betrieb von Windenergieanlagen vorliegen. Die Studie, die sich auf das Symptom Schlafstörungen ausgerichtet hat, kommt darin zu dem Schluss: „In kausalem Zusammenhang mit dem Betrieb von Windenergieanlagen in behördlich erlaubten Entfernungen zur Wohnbebauung, treten mit hoher Signifikanz reproduzierbare schwere Schlafstörungen auf, die das Maß von Belästigung oder bloßer Störung weit überschreiten und als ernste Gesundheitsschädigung einzustufen sind.“

Forscher der Universität Hamburg Eppendorf (2018): … untersuchten Auswirkungen von Infraschall auf das Gehirn. Sie fanden heraus, dass unterhalb der individuellen Hörschwelle dargebotener Infraschall bestimmte Regionen des Gehirns aktiviert; Regionen, die an der Verarbeitung von Stress und Konflikten beteiligt sind.

Forscher der Universität Mainz (2018): untersuchten an isolierten Herzmuskelzellen die Wirkung des Infraschalls auf die Kraft dieser Zellen. Nach Aussage der Forscher zeigt das Ergebnis eine eindeutige Verminderung der Muskelkraft um 20 Prozent im Vergleich zur Kontrollgruppe ohne Infraschall. Eine weitere Forschergruppe untersuchte die Transduktion und körperlichen Effekte von tieffrequentem Schall und Infraschall. Sie kam zu dem Ergebnis, dass noch erhebliche offene Fragen im Zusammenhang mit der Messung und Ausbreitung von tieffrequentem Schall und Infraschall und deren Wirkung durch das zentrale Nervensystem, die für mögliche wahrnehmbare und physiologische Effekte relevant sind, besteht.

Ein richtungsweisendes Urteil hierzu erging am 8. Juli 2021 in Toulouse, Frankreich. Ein französisches Berufungsgericht erkannte auf die Beschwerden von Anwohnern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen lebten. Diese litten unter gesundheitlichen Problemen, die durch den Betrieb der Windräder verursacht wurden, darunter Kopfschmerzen, Ohrdruck, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht stellte fest, dass diese Symptome auf das sogenannte Windturbinensyndrom zurückzuführen sind, welches durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursacht wird, und sprach den Klägern Schadensersatz in Höhe von 128.000 € zu.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es einen dringenden Bedarf an weiteren Langzeitstudien gibt, um mögliche chronische Effekte von Infraschall durch Windkraftanlagen auf die menschliche Gesundheit zu untersuchen. Allein schon aufgrund der oben genannten, bereits vorliegenden Studien und Erkenntnisse fordern wir den RVBO auf, in seinen weiteren Planungen für die Windkraftanlagen im Hochbühlgebiet aussagekräftige Gutachten zur Langzeit-Wirkung von durch Windkraftanlagen induzierten Infraschall auf den Menschen vorzulegen und zu berücksichtigen. Es ist entscheidend, dass alle gesundheitlichen Risiken sorgfältig evaluiert werden, um die Gesundheit der Anwohner und Tiere zu schützen.

Lärm

Als Verein Gegenwind Hochbühl e.V. sind wir besorgt darüber, welche Lärmbelästigungen, die auf dem Hochbühl geplanten Windkraftanlagen mit sich bringen werden. Die vorherrschende Windrichtung aus West/Südwest sowie aus östlichen Richtungen bedeutet, dass besonders die Bewohner von Owingen und Nesselwangen starken Lärmimmissionen ausgesetzt sein werden.

Gegenwind Hochbuehl Owingen Bodensee Windkraft Laerm

Die derzeitigen Immissionsrichtlinien in Baden-Württemberg basieren auf veralteten technischen Anweisungen und Normen, die aus den Jahren 1990 und 1997 stammen und die spezifischen Bedingungen von Windkraftanlagen nicht adäquat berücksichtigen. Diese Richtlinien erfassen nicht treffend die Lärmbelastung durch Windkraftanlagen, die besonders bei stärkerem Wind zu einem dauerhaften Heulton führt und über Entfernungen von bis zu 3 bis 5 km wahrgenommen werden kann. Zudem wird in Berlin aktuell die DIN 45680 Norm, die für die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen wichtig ist, überarbeitet. Dieser Prozess sollte die schnellen technischen Entwicklungen und das verbesserte Verständnis der gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm berücksichtigen. Leider spiegelt der derzeitige Entwurf der Norm diese Notwendigkeiten nicht wider, was zu zahlreichen medizinischen und wissenschaftlichen Einsprüchen geführt hat.

Aufgrund dieser Bedenken und laufenden Aktualisierungen der Richtlinien fordern wir eine Aussetzung der Planung und Ausweisung von Windindustrieanlagen, bis die Überarbeitung der DIN 45680 abgeschlossen ist. Wir plädieren zudem dafür, im Rahmen der strategischen Umweltprüfung detaillierte Immissionsschutzbelange und Lärmprognosen für die Anwohner zu berücksichtigen. Wir möchten in einer gesunden Umgebung leben, frei von potenziell schädlichen Lärmbelastungen.

Eiswurf

Die Errichtung von modernen Groß-Windkraftanlagen, die eine Höhe von bis zu 300 Metern erreichen können, birgt für die Umgebung des Hochbühls bei Owingen, Brachenreute, Höllwangen, Hohenlindenhof, Länglehof, Ludwigshof und Nesselwangen spezifische Risiken, darunter das Phänomen des Eiswurfs. Eiswurf entsteht, wenn sich bei frostigen Temperaturen Eis an den Rotorblättern der Windkraftanlagen bildet.

Sobald die Anlagen in Betrieb sind und die Rotorblätter sich drehen, kann dieses Eis durch die Zentrifugalkraft der rotierenden Blätter „abgeschleudert“ werden. Die Gefahren des Eiswurfs sind nicht zu unterschätzen, besonders bei Anlagen von solcher immensen Höhe. Das abgeworfene Eis kann je nach Windstärke und -richtung sowie der Rotationsgeschwindigkeit der Blätter weite Strecken zurücklegen. In manchen Fällen wurden Eisstücke über Distanzen von mehreren hundert Metern von den Turbinen weggeschleudert. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Personen und Tiere in der Nähe der Anlagen dar, ebenso wie für die Infrastruktur. Hinzu kommt, dass der Eiswurf oft unvorhersehbar ist, da er von vielen variablen Faktoren wie der aktuellen Wetterlage, der Beschaffenheit der Rotorblätter, der präzisen Betriebsweise der Windkraftanlage und deren technischer Ausstattung abhängt. Diese Unberechenbarkeit des Eiswurfs macht es schwierig, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Gegenwind Hochbuehl Owingen Bodensee Windkraft Eiswurf 1
Gegenwind Hochbuehl Owingen Bodensee Windkraft Eiswurf 2

Angesichts dieser Risiken muss die Sicherheit der Anwohner und der Schutz der lokalen Umgebung bei der Planung und Realisierung der Windkraftprojekte auf dem Hochbühl oberste Priorität haben. Dabei gilt es zwei Gefahrenmomente und zwei Gefahrenzonen zu unterscheiden. Der erste bezieht sich auf eine Windkraftanlage im Stillstand. Von der Gefahr herabfallender Eisbrocken betroffen ist eine Kreisfläche, deren Durchmesser dem Rotordurchmesser entspricht. Aus einer Höhe von z. B. 100 Metern erreicht ein Eisbrocken eine Endfallgeschwindigkeit am Boden von 160 km/h. 

Es braucht nicht allzu viel Fantasie, um sich die fatale Wirkung eines mehrere Kilogramm schweren Eisbrockens vorzustellen. Der zweite Bereich ist der eigentliche und der viel gefährlichere, jedoch bisher nicht ausreichend beachtete Gefahrenbereich. Dieser bezieht sich auf eine Windkraftanlage in Betrieb. Es ist die Kreisfläche, deren Radius der maximalen Eiswurfweite entspricht. In diesem Bereich hat man nicht nur simple Fallgeschwindigkeiten, sondern „Geschossgeschwindigkeiten“ von mehreren 100 km/h. Diese sind im Wesentlichen vom Rotordurchmesser und der Rotorumdrehungszahl abhängig.

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Dabei geht es um die Festlegung der äußersten Grenze einer Gefahrenzone. Bei einem Rotordurchmesser von 160 Metern kann die Wurfweite über 1500 Meter betragen. In der Folge schränken Sperrungen für Wanderer die Nutzung des Erholungswaldes zusätzlich ein. Bei einer dichten Besiedlung und einer Lage im Erholungswald ist mit einem Anstieg von Gefahrensituationen zu rechnen. Bei den jetzt geplanten, sehr hohen Windkraftanlagen ist mit besonders hohen Wurfweiten zu rechnen.

Um die Risiken zu minimieren, ist es daher essenziell, dass bei der Planung des RVBO für einen geplanten Betrieb von Groß-Windkraftanlagen auf dem Hochbühl entsprechende Sicherheitsabstände berücksichtigt, und einem allfälligem Betreiber Technologien zur Eiserkennung und -beseitigung vorgeschrieben werden müssen.

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Naherholung

Die Gemeinden Aufkirch, Hödingen, Nesselwangen, Owingen, Überlingen und ihre Teilgemeinden, bieten ihren Bürgern und Besuchern eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Naherholung. Von Wandern und Radfahren, über Wassersport bis hin zu kulturellen Erlebnissen. Jede Gemeinde hat ihren eigenen Charme und zahlreiche Aktivitäten für Besucher aller Altersgruppen. Der Hochbühl ist bei Anwohnern und Touristen als Naherholungsgebiet beliebt. Hier treffen sich Spaziergänger, Hundebesitzer, Jogger, Wanderer, Mountainbiker und Reiter. Das Gebiet Kaien-Hochbühl hat für den Tourismus und die Erholungsvorsorge der heimischen Bevölkerung eine herausragende Bedeutung. Durch die technische Überformung dieser Bereiche und den massiven Ausbau bzw. Neubau von Erschließungsanlagen würde es zu einer deutlichen Entwertung dieses Höhenzugs als Naherholungsgebiet kommen.

Dabei ist Owingen sogar ein staatlich anerkannter Erholungsort, der zahlreiche Freizeitmöglichkeiten für Naturliebhaber bietet. Die Umgebung ist ideal für Wanderungen, insbesondere auf dem Lyrikweg und der Dreiweiher-Schleife, die durch malerische Landschaften führen. Ein 18-Loch-Golfplatz bietet eine hervorragende Aussicht auf den Bodensee und ist eine der schönsten Anlagen in der Region. Lehrpfade wie der Naturlehrpfad informieren über die heimische Flora und Fauna. Der Heinz-Sielmann Weiher ganz in der Nähe, ist ein überregional bekanntes Biotop, das als Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten dient und ist ein beliebter Ort für Naturbeobachtungen.

Unter dem Titel: „Owingen – die Ruhe vom See“ präsentiert sich die Gemeinde Owingen im Magazin Bodensee-Linzgau, und weiter liest man dort auf Seite 34: „Der staatlich anerkannte Erholungsort Owingen, eines der ältesten Dörfer des Linzgaus“ sei der perfekte Ort um „den Abend in Ruhe ausklingen zu lassen“. Gleichlautend schreibt der dem Südkurier im April 2022: “Wer Ruhe und Natur sucht, ist hier richtig: Gemeinde ist nun staatlich anerkannter Erholungsort“ Allein im Bodenseekreis tragen 15 Kommunen dieses Prädikat von insgesamt 40 im ganzen Regierungsbezirk. Dies zeigt, die Region hat eine besonders hohe Qualität. Dies steht nach unserer Meinung im völligen Widerspruch zu den geplanten Windkraftanlagen.

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Gegenwind Hochbuehl Owingen Bodensee Windkraft Owingen 2

Unser Verein setzt sich für Schutz und Hege der einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft auf dem Gebiet des Hochbühlbergrückens und dessen anliegenden Gemeinden ein. Wir treten für den Schutz des Lebensraumes und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen, Tieren und Pflanzen ein. Wir müssen dieses wertvolle Prädikat für unsere und die uns nachkommenden Generation erhalten und schützen.

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