Stellungnahme abgeben

Gegenwind Hochbuehl Owingen hb unversehrt 20250421 180928

Geben Sie jetzt Ihre Stellungnahme ab!

Gegen Windkraftanlagen auf dem Hochbühl

Sie können Ihre Stellungnahmen zur 2. Offenlage des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) noch bis zum Freitag, den 09.05.2025 abgeben. Stellungnahmen sind nur in elektronischer Form möglich (z.B. per E-Mail); einzige andere Möglichkeit ist die Abgabe zur Niederschrift beim Regionalverband. Briefeingaben per Post sind nicht mehr zulässig. Nachfolgend bieten wir Ihnen einige Möglichkeiten, ganz fix Ihre Stellungnahme abzugeben.

Verwenden Sie einfach unsere Textvorschläge. Wir haben dazu für Sie zwei relevante Themenbereiche vorbereitet: Schutzgut Fledermäuse und Schutzgut Wasser, oder gleich beides zusammen. Oder formulieren sie hier Ihre eigene Stellungnahme mit anderen Themen, die Ihnen darüber hinaus am Herzen liegen. Damit Ihre Stellungnahme aber vom RVBO berücksichtigt wird, muss sie sich auf Inhalte des Regionalplans beziehen, die sich gegenüber dem 1. Offenlageentwurf geändert haben, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des 1. Offenlageentwurfs noch nicht bekannt waren.

Gemeinsam ein starkes Zeichen setzen! Der RVBO weist zwar darauf hin, dass es nur auf das Argument ankommt und nicht wie oft ein Argument genannt wird. Eine Vielzahl von Stellungnahmen jedoch macht den Bürgerwillen gegen Windräder auf dem Hochbühl klar sichtbar. Lassen Sie uns mit Ihrer Hilfe auch in der 2. Anhörung den Hochbühl zum Vorranggebiet mit den meisten Stellungnahmen machen! Es wird seine Wirkung auf die beteiligten Entscheidungsträger und Investoren haben und die Aufmerksamkeit in den weiteren Genehmigungsverfahren erhöhen.

Link zum Online-Verfahren des RVBO. Der Vollständigkeit halber geben wir Ihnen hier noch den offiziellen Link des RVBO zur Abgabe von Stellungnahmen an. Wir finden dieses Online-Verfahren allerdings etwas kompliziert, da man sich zuerst einmal registrieren muss, dann eine E-Mail bekommt, die man bestätigen muss, um sich danach erst anmelden zu können, um dann auch noch den richtigen “Dokumentbezug auswählen:” muss. Dennoch, es ist eine weitere Möglichkeit sich als Bürger zu äussern: https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben2/ . Von dieser Seite aus geht es zum Online-Beteiligungsportal. Auf dieser Seite findet sich auch ein “Downloadbereich”, in dem sich die vollständigen Dokumente des Regionalplan-Entwurfs finden, z.B. Textteil, Karten, Umweltbericht. 

 Hinweis: Der Stellungnahmetext der Möglichkeit 2 besteht aus den Texten der Möglichkeit 1.  Sie können gerne auch beide Möglichkeiten nutzen.

Möglichkeit 1 

Direkte E-Mail senden: Klicken Sie auf einen dieser Links und es wird ein entsprechender E-Mail-Entwurf an den RVBO generiert, den Sie dann direkt absenden können. (Funktioniert, wenn Sie eine Mail-App konfiguriert haben.)

Möglichkeit 2 

Sammel-Stellungnahme unterzeichnen: Unterzeichnen Sie die Gegenwind Hochbühl e.V. Sammel-Stellungnahme, indem Sie mit Angabe Ihres Namens und Ihrer E-Mail in der Eingabemaske Ihr Einverständnis dazu erklären. (Lösen Sie die kleine Rechenaufgabe und klicken zur Bestätigung auf «Jetzt Zeichnen»)

Wir werden diese Stellungnahme im Namen aller Unterzeichner am 9.5. an den RVBO senden. Über den Erfolg der Stellungnahme berichten wir.

Betreff: Stellungnahme zu WEA-435-002 Hochbühl

Sehr geehrte Damen und Herren beim RVBO,

im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens erhebe ich Einwände gegen die Planung.

Schutzgut Flora, Fauna und Biologische Vielfalt
Fledermäuse auf dem Hochbühl.
Das mögliche Vorranggebiet Hochbühl/WEA-435-002 und seine Umgebung bietet mit seinem reich strukturierten Wald, der geringen Besiedlungsdichte mit seinen kleinen angrenzenden Siedlungen und Höfen, den Molassekellern und einem Brauereikeller sowie den Nistkästen und der Nachbarschaft zu wichtigen FFH-Gebieten (Netzwerk) ein weitläufiges Gebiet als Jagd- und Lebensraum für eine Vielzahl von Fledermausarten. Seit mehr als 40 Jahren werden dort Fledermäuse beobachtet, kontrolliert und dokumentiert. Die langjährige Betreuung durch den Arbeitskreis Fledermäuse Bodensee-Oberschwaben (NABU Überlingen) und der Stadt Überlingen und eine aktuelle Untersuchung des Landschaftsarchitekturbüros 365⁰ aus Überlingen, beauftragt durch die Gemeinde Owingen (2024/2025), belegen das Vorhandensein zahlreicher Fledermauspopulationen (Jagdhabitate, Winter- und Sommerquartiere, Übergangsquartiere, Wochenstuben). Bei zehn dieser Fledermausarten handelt es sich, nach dem Fachbeitrag Artenschutz für die Regionalplanung Windenergie vom Umweltministerium BW aus dem Jahr 2022, um Arten mit besonderer artenschutzfachlicher Bedeutung und um drei Arten mit Sonder-Status (Großer Abendsegler, Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus), welche eine besondere Gefährdung und Seltenheit in Baden-Württemberg aufweisen. Bei einer Störung bzw. eines Verlusts an Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist mit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf Landesebene zu rechnen.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse fordern wir erneut vertiefende Untersuchungen im Rahmen der Regionalplanung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Bekannte Schwerpunktvorkommen Kategorie A werden als sehr erheblicher Konflikt für eine solche Planung eingestuft.

Schutzgut Wasser:
Der Hochbühl-Höhenzug ist ein sehr wichtiges Grundwasserneubildungsgebiet, welches zahlreiche Quellen mit Bildung von Oberflächengewässern speist, wie den Heinz Sielmann Weiher (Teil des Projektes Sielmann Biotopverbund Bodensee), der selbst in sehr trockenen Jahren keine nennenswerte Absenkung des Wasserstandes zeigt. Das Billafinger und Nesselwanger Tal halten sehr große Grundwasservorkommen, die von der Grundwasserneubildung des Höhenzuges versorgt werden. Beide wurden deshalb als Grünzug festgelegt; dort dürfen keine großflächigen Bodenversiegelungen gemacht werden. Der Bauantrag eines Gewerbegebietes im Billafinger Tal wurde aus diesem Grund abgelehnt. Brachenreuthe, der Häuslerhof, der Hof der Familie Geng in Hohenlinden 1 und die Kleinsiedlung Höllwangen beziehen ihr Wasser ausschließlich aus ihren eigenen Quellen aus diesem Waldgebiet ohne Anbindung an die öffentliche Trinkwasserversorgung. Die bestehenden Wasserschutzzonen sind zwischen 1973 (Hödingen) und 1999 (Brachenreuthe) festgelegt worden. In Anbetracht der Klimaveränderungen stellt sich die Frage, ob sie noch eine angemessene Größe haben. Neuerdings hat Höllwangen eine Erweiterung der Wasserschutzzone im Zusammenhang mit seinem Agroforst Projekt (von der Stadt Überlingen als förderungswürdig ausgezeichnet) in Planung. Es zielt darauf ab, den Wasserhaushalt zu regulieren, was in Zeiten von Trockenperioden und Starkregenereignissen besonders wichtig ist, um den Fortbestand der dortigen landwirtschalftichen Arbeit zu gewährleisten. Der Grund aus Molasse und eiszeitlichen Ablagerungen würde enorm tiefe Betonfundamente und breite, befestigte Fahrtrassen zu den WEA erfordern. Die Folgen wären Bodenversiegelung und –Verdichtung und damit nicht absehbare Auswirkungen auf die Wasserführung im Boden. Außerdem müssten zahlreiche kleine Fließgewässer durch Rohre geleitet werden. Es würden großflächige Abholzungen auf dem 67ha großen Vorranggebiet notwendig sein für die WEA selbst, für die zur Bauzeit benötigte Infrastruktur und für die Zufahrtswege. Da das Gelände stark hängig ist und zahlreiche Geländeeinschnitte aufweist, müssten 3-4 Zufahrtswege eingerichtet und großvolumige Bodeneinebnungen vorgenommen werden. Fraglich, ob Überlingens höchster Punkt, der Hochbühl, dann noch 717m hoch wäre.

Mit der Errichtung von Windkraftanlagen müsste, besonders in Anbetracht der speziellen Beschaffenheit des Hochbühl-Bergrückens von einer starken Beeinträchtigung der natürlichen Grundwasserneubildung und Trinkwasserversorgung von 4 Höfen und einem Agroforstprojekt sowie den großen Grundwasserspeichern im Tal ausgegangen werden. Auch in Anbetracht der klimatischen Veränderungen ist die Wasserversorgung zu einer zentralen Aufgabe geworden und muss als von höchstem öffentlichen Interesse in die Abwägungen der Planung einbezogen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen.

Stellungnahme an den RVBO

14 + 9 =

(Anzahl der bisherigen Unterzeichner (Aktualisierung 2 x täglich): 45 (Stand 26.04.25+17:05))